Im Mai 2021 wurde - nach der Novellierung des Kinder- und Jugendhilferechts (SGB VIII) - die Festschreibung von “Schutzkonzepten in Einrichtungen” festgelegt. Jede Einrichtung ist verpflichtet ein Konzept vorzuhalten, welches die Sicherung der Rechte von Kindern und Jugendlichen wahrt und den Schutz vor Gewalt in Einrichtungen verhindern soll. Auch die Erteilung einer Betriebserlaubnis ist nur mit einer Vorlage einer solchen Kinderschutzkonzeption möglich.
Somit hat sich jede Kita der PariSozial Lippe gGmbH auf den Weg gemacht und eine Kinderschutzkonzeption erarbeitet. In diesem Prozess wurde die pädagogische Haltung der MitarbeiterInnen hinterfragt und reflektiert, ein Handlungsplan- sowie ein Verhaltenskodex kitaindividuell erarbeitet und viele weitere Punkte evaluiert, besprochen und schriftlich festgehalten.
Die Konzeption der Bonhoefferstraße finden Sie unter folgendem Link: